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Aktuelle BAG-Entscheidung: Arbeitgeber sind zu Zeiterfassung verpflichtet

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Sept. 18, 2022

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmer*innen geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. September 2022 entschieden (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21). Der Beschluss wird von Kommentatoren bereits als die wichtigste arbeitsrechtliche Entscheidung des Jahres mit immensen Folgen bezeichnet.


Der Hintergrund der Entscheidung ist folgender:


Bereits im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Arbeitgeber zu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden*r Arbeitnehmer*in geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019, C-55/18 CCOO ./. Deutsche Bank SAE). Wir hatten hierüber ausführlich berichtet.


Der deutsche Gesetzgeber hat hierauf aber bislang nicht reagiert. Im Ampel-Koalitionsvertrag war zuletzt vereinbart worden, dass im Dialog mit den Sozialpartnern geprüft werde, welcher Anpassungsbedarf angesichts der Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitszeitrecht gesehen werde, und dass flexible Arbeitszeitmodelle, wie Vertrauensarbeitszeit, weiterhin möglich sein müssten.


Der vom BAG nun gefasste Beschluss überholt dies und setzt Maßstäbe, denen auch eine (schleunigst nachfolgende) Gesetzgebung wird genügen müssen.

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