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Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz zur Bewältigung der Energiekrise

Redaktion • Nov. 03, 2022

Bund und Länder haben sich in ihrer gestrigen Konferenz insbesondere mit Blick auf die Bewältigung der Energiekrise auf einige Punkte verständigt. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind schnelle Finanzhilfe zur Vermeidung von Insolvenzen von Oktober 2022 bis 30. April 2024 (gesamte Laufzeit) vorgesehen.


Die Umsetzung soll über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) laufen. Von dort soll anschließend a) mithilfe der Länder für die Krankenhäuser sowie b) der Pflegekassen für die Einrichtungen der Pflege die Verteilung auf die einzelnen Einrichtungen erfolgen. Grundlage hierfür soll eine Rechtsverordnung über die Voraussetzungen für die Weiterleitung von WSF-Mitteln sein. Die Gründung eines eigenen Fonds „Krankenhaus und Pflege“ liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
 
Phase 1 - Oktober 2022 bis März 2023: 

Krankenhäuser: Abschlagszahlungen als Liquiditätshilfen für zugelassene Krankenhäuser, zur Deckung Kostensteigerungen bei Energiekosten abzgl. Eigenbeteiligung. Auszahlung über das BAS auf Antrag der zugelassenen Krankenhäuser über die Länder.


Pflege: Direkterstattung von Energie-Mehrkosten analog zum Pflegeschutzschirm, außerhalb der Entgelte. Nachgewiesene Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen sollen übernommen werden, Spitzabrechnung am Ende der Pflegesatzperiode.
 
Phase 2 - Ergänzung der Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 bis 30. April 2024:
Ausgleich der Kostendifferenz für Gas (und andere Energieträger), nach o. g. Verfahren zur Umsetzung der Förderleistungen. Dabei Erstattung Mehrkosten durch Differenz zwischen Gaspreis Frühjahr 2022 zu 12 ct/kWh ab März 2023 sowie zu nicht gedeckelten 20% Gasverbrauchs, respektive 7 ct/kWh und 30 % nicht gedeckeltem Gasverbrauch bei Krankenhäusern.

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