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ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme empfiehlt Hilfsfonds soziale Dienstleister

Redaktion • Nov. 02, 2022

In dem am 31.10.2022 veröffentlichten Abschlussbericht „Sicher durch den Winter“ schlägt die Kommission einen Hilfsfonds vor, der von den Sozialversicherungsträgern implementiert und angemessen ausgestattet werden soll. Darüber sollen zusätzliche Gaskosten erstattet werden. Außerdem sollen soziale Dienstleister verpflichtend an einer kostenlosen Energieberatungsmaßnahme teilnehmen, um Möglichkeiten des Energiesparens ohne Leistungseinschränkung zu prüfen.


Auszahlungen aus dem Fonds sollen spätestens ab 1. Januar 2023 erfolgen und die Kostensteigerungen des Winters 2022/2023 (bis April 2024) abdecken. Gemeinnützige soziale Einrichtungen können darüber hinaus für die entstandenen Kostensteigerungen des Jahres 2022 einen Jahreszuschuss beantragen, der sich in einfacher und leicht überprüfbarer Weise an der Betriebskostendifferenz zum Vorjahr, abzüglich eines Energiesparbeitrags, orientiert und Mehrbelastungen über die Einmalzahlung hinaus ausgleicht. Antragsverfahren und Voraussetzungen sind rechtskonform und dabei so schlank wie möglich zu gestalten, schlägt die Kommission vor. Die Ausführungen sind ab Seite 25 des Abschlussberichtes zu finden.



Die veröffentlichten Vorschläge der Gaspreis-Kommission bewertet der Paritätische Gesamtverband ambivalent. Absolut zu begrüßen sei, dass die Kommission die Bedeutung gemeinnütziger sozialer Einrichtungen hervorhebt und ihre besondere Schutzbedürftigkeit betont. In der Praxis, so der Paritätische, komme es nun jedoch vor allem auf eine gute Ausstattung der Fonds sowie ein Mitziehen der Bundesländer an, um soziale Einrichtungen hinreichend durch die Energiekrise zu helfen. Der Verband zeigt sich zudem enttäuscht davon, dass nach wie vor zu wenig gezielte Hilfen für ärmere Menschen vorgesehen sind und fordert hier dringend Nachbesserungen.


Es bleibt abzuwarten, ob und wie genau die Vorschläge von der Bundesregierung umgesetzt werden.

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