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G-BA: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen

Redaktion • Aug. 05, 2022

In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung informiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, dass angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung erneut bundesweit aktiviert wird.


Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung war zuvor aufgrund sinkender Infektionszahlen zum 01. Juni 2022 ausgelaufen und gilt nun vorerst befristet bis zum 30. November 2022.

Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Zustand der Patienten überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für  weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.


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