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Gasversorgung sozialer Dienstleister im Notfall

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Sept. 04, 2022

Viele Träger sozialer Einrichtungen und Dienste sorgen sich derzeit, ob sie weiterhin mit Gas und mit aus Gas erzeugter Wärme beliefert werden, wenn es zu einer weiteren Verknappung der Erdgasmengen in Deutschland kommt. Da die sozialen Dienstleister jedoch in aller Regel den sog. „geschützten Kunden“ zuzuordnen sind, dürfte diese Sorge vorerst unbegründet sein.


Aufgrund der eingeschränkten Lieferung von russischem Erdgas hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. Juni 2022 die Alarmstufe und damit die 2. Eskalationsstufe des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Sollte sich die Lage weiter zuspitzen und die dritte und höchste Eskalationsstufe, die Notfallstufe, ausgerufen werden, wird Gas von der Bundesnetzagentur rationiert werden.


Die Gasversorgungsunternehmen haben jedoch auch im Krisenfall die sog. „geschützten Kunden“ mit Erdgas weiter zu versorgen, solange die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen zumutbar ist, vgl. § 53a EnWG. Grund ist, dass „diese Kunden besonders vulnerabel gegenüber den Folgen einer Versorgungseinschränkung reagieren und möglicherweise Schutz vor den negativen Auswirkungen einer Störung der Gasversorgung benötigen“, vgl. Punkt 6.1 des Notfallplans Gas. (Eine Aussage, zu welchen Preisen die Versorgung von geschützten Kunden weiterzuführen ist, ist hiermit nicht verbunden.) ...

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