GKV-SV veröffentlicht Umsetzungsempfehlungen zu Investkosten bei Beratungsbesuchen

8. Januar 2026

Der GKV-Spitzenverband hat die gemeinsamen Umsetzungsempfehlungen zu den Änderungen bei den Investkosten im Rahmen der Pflegeversicherung veröffentlicht. Die Unterlagen sind auf der Website GKV-Datenaustausch abrufbar.


Hintergrund sind die Neuregelungen durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Seit diesem Zeitpunkt sind die Investkosten bei den Beratungsbesuchen Bestandteil der Pflegevergütung. Sie müssen daher mit den Pflegekassen verhandelt werden und werden nicht mehr von den Pflegebedürftigen getragen, sondern von den Pflegekassen übernommen. Damit unterscheiden sich diese Investkosten ausdrücklich von den übrigen Investkostenregelungen im SGB XI.


Auf Bundesebene ist im Datenaustausch abzubilden, was auf Landesebene vereinbart wird. Den Pflegeeinrichtungen bleibt dabei überlassen, ob die Investkosten bei den Beratungsbesuchen gesondert ausgewiesen oder in die Vergütung eingepreist werden.


Kurz zusammengefasst


Der GKV-SV hat Umsetzungsempfehlungen zu Investkosten bei Beratungsbesuchen veröffentlicht. Ab 2026 sind dieser Teil der Pflegevergütung und von den Pflegekassen zu übernehmen.


Quelle: GKV-Datenaustausch >

Teilen