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Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat durchgefallen

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Feb. 14, 2023

Das Gesetz zum Whistleblowerschutz (Hinweisgeberschutzgesetz) tritt so, wie es der Bundestag im Dezember 2022 verabschiedet hatte, nicht in Kraft. Im Bundesrat hat es die erforderliche Zustimmung nicht erhalten.


Fachinfo des Gesamtverbandes weiterlesen (externer Link) >>

Frühere Meldung zum Thema

Informationsveranstaltung zum Hinweisgeberschutzgesetz am 23.01.2023

Redaktion • Jan. 09, 2023



Eine seit 2019 in Kraft gesetzte EU-Richtlinie sieht vor, dass Personen, die innerhalb eines Unternehmens Gesetzesverstöße feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden sollen. Hierzu müssen Unternehmen innerhalb ihrer Organisation einen sogenannten Hinweisgeberkanal einführen. Zum Stand der Umsetzung führt der Paritätische Landesverband für seine Mitglieder eine Informationsveranstaltung durch.


Zwar hat Deutschland neben weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Umsetzungsfrist im Dezember 2021 verpasst, jedoch hat die Bundesregierung bereits einen Referentenentwurf vorgestellt, der aktuell im Bundestag und Bundesrat behandelt wird. Neben einer ersten Vorstellung des Gesetzes im Bundestag durch den Bundesminister der Justiz Ende September, gab es im Oktober auch bereits eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss, in welchem verschiedene Sachverständige zu Wort kamen.


Es ist damit zu rechnen, dass für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern*innen die Pflicht zur Implementierung eines Hinweisgeberkanals ab dem ersten Quartal 2023 gilt.

 

Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben einen zeitlichen Aufschub gewährt bekommen. Sie müssen bis zum 17. Dezember 2023 einen Hinweisgeberkanal implementieren. Sofern ein Unternehmen trotz gesetzlicher Verpflichtung die entsprechenden Informationswege nicht schafft, drohen Sanktionen.


Zu der Informationsveranstaltung am  23. Januar 2023, von 10:00 bis 11:30 Uhr, wurde per Mitgliederrundschreiben am 09.01.2023 eingeladen. Ansprechpartnerin ist Sabine Wollin.

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