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Hitzeschutz: Lauterbach schreibt Pflegeeinrichtungen an

Redaktion • Juli 15, 2023

Gesundheitsminister Lauterbach hat über die Verbände ein Schreiben an die Pflegeeinrichtungen gerichtet. In diesem erläutert er die weiteren Pläne seines Hauses zum Thema Hitzeschutz. In einem Gespräch zwischen Lauterbach und Vertretern der Pflegeverbände richtete der Paritätische konkrete Forderung an die Politik. Insbesondere die Finanzierung notwendiger Investitionen müsse sichergestellt werden.


Lauterbach erläuterte in dem Gespräch die Eckpunkte des vom BMG vorgelegten Impulspapiers. Das Konzept des BMG besteht aus vier Punkten:


  • Reduzierung und Vermeidung von Todesfällen,
  • Abmilderung von Krankheitsverläufen, Sensibilisierung der Bevölkerung, insbesondere vulnerabler Gruppen für die Gefährlichkeit von Hitze,
  • Auslösen von Interventions- und Kommunikationskaskaden,
  • Verbesserung und Verbreitung der wissenschaftlichen Evidenz.


In einem ersten Schritt hat das BMG Informationsmaterialien zum Hitzeschutz in der Pflege entwickelt und die Verbände der Pflegeeinrichtungen um Weiterleitung gebeten. Diese sind unten zum Download eingefügt.


Ferner wurde eine Schwerpunktseite auf der Website des Pflegenetzwerks Deutschland eingerichtet: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/thema-hitzeschutz. Hier findet man speziell Informationen für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste.


Im Rahmen des Gesprächs formulierte der Paritätische für seine Mitgliedsorganisationen u.a. bereits folgende Forderungen:


  • Vielfalt der betroffenen Einrichtungen sollte bei Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Soziale gemeinnützige Einrichtungen müssen stets mitbedacht werden (nicht nur kommunale),
  • Um soziale Einrichtungen bei zukünftigen Hitzewellen zu unterstützen, bedarf es der Bereitstellung von festen Ansprechpersonen/Verantwortlichkeiten auf kommunaler Ebene bei Notfallsituationen,
  • Nachhaltige und unbürokratische Finanzierungsgrundlage für zusätzliche personelle und finanzielle Aufwände (insbesondere für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude) sollten etabliert werden (Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ bietet keine Fördergarantien und umfasst ein geringes Fördervolumen. Ferner werden kleine Einrichtungen benachteiligt, da beim Auswahlverfahren Einrichtungen mit größeren Netzwerken und Strahlkraft bevorzugt werden),
  • Hitzebedingte Investitionskosten sollten von den Ländern getragen werden/Verantwortlichkeiten bei der Finanzierung müssen geklärt werden (Regelfinanzierung),
  • Kostenverlagerung auf Pflegebedürftige sollte verhindert werden (Pflegevollversicherung!),
  • Hitzeschutz als verordnungsfähige Leistung.


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