⚖️!!Mindestlohn steigt – Auswirkungen auch für Pflegeeinrichtungen

Redaktion • 3. November 2025

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro anzuheben. Davon betroffen sind Mitarbeitende im Wirtschaftsdienst, Technik und Verwaltung.


Auch für
Minijobber gilt der Mindestlohn, sodass die monatliche Verdienstgrenze entsprechend angepasst werden muss. Einrichtungen sollten daher rechtzeitig ihre Dienstpläne, Verträge und Kalkulationen überprüfen.


Die branchenspezifischen Pflegemindestlöhne bleiben hiervon unberührt, liegen aber in der Regel über dem gesetzlichen Niveau.


>> Quelle: Bundesregierung – FAQ Mindestlohn  (Link)


>> Pflegeinform | Sonderseite Mindestlöhne (interner Link)

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