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Neue Gesetzentwürfe des BMG zur Versorgung und Digitalisierung

Redaktion • Juli 06, 2023

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat aktuell drei Referentenentwürfe für neue Gesetze vorgelegt, die (auch) die Pflege betreffen. Es handelt sich um das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das Gesetz zur Beschleunigung und Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und das Gesetz (zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG).


Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz-GVSG


Mit dem Gesetz soll die lokale Gesundheitsversorgung gestärkt und sozial benachteiligten Gruppen ein besserer Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht werden. Konkret soll dies durch Gesundheitskioske, Primärzentren und Gesundheitsregionen erfolgen. Die Rolle der Kommunen soll gestärkt werden. Der Entwurf sieht zudem stärkere Beteiligungsrechte von Berufsorganisationen der Pflegeberufe im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. In diesem werden wichtige Entscheidungen, die für die Pflege unmittelbar relevant sind, getroffen.


Gesetz zur Beschleunigung und Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG)


Herzstück ist die sogenannte "Opt-out-Regelung" für die elektronische Patientenakte (ePA). Das heißt, Patienten, die die ePA nicht möchten, müssen aktiv widersprechen. Zudem ist u.a. die Weiterentwicklung des elektronischen Rezeptes sowie der Ausbau von Videosprechstunden und Telekonsultationen geplant.


Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG)


Mit diesem Gesetz sollen "bürokratische und organisatorische Hürden" bei der Datennutzung abgebaut werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll künftig eine zentrale Rolle bei der Datenverarbeitung übernehmen.

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