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Qualitätsausschuss veröffentlicht Grundlagen und Verfahrenshinweise für Hygieneanforderungen

Redaktion • Okt. 20, 2022

In dem Papier sind die gemäß § 35 Abs. 1 Satz 7 IfSG einzuhaltenden Anforderungen, Abläufe und Maßnahmen für voll- und teilstationären Einrichtungen aufgeführt. Die darauf basierende einrichtungsindividuellen Maßnahme sollen bis spätestens zum 01.11.2022 festgelegt werden.


Zu den Verfahrenshinweisen sind Checklisten hinterlegt, die als Handlungsempfehlungen zu verstehen sind. Auch die Hinweise zur, grundsätzlich durchzuführenden, Dokumentation haben empfehlenden Charakter.


Daneben gibt es konkretisierende Aussagen zur Benennung von Beauftragten in voll- und teilstationären Einrichtungen, zum Testen und zum Umgang mit positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern.


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