Saarland fördert erstmals Anwerbung internationaler Pflegepersonen
Das Saarland fördert erstmals die Anwerbung internationaler Pflegepersonen für ambulante Dienste und die Langzeitpflege. Einrichtungen können bis zu 6.000 Euro Zuschuss pro Anwerbung erhalten.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes unterstützt erstmals gezielt die Anwerbung internationaler Pflegepersonen für ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Langzeitpflege. Ziel ist es, insbesondere kleinere Einrichtungen bei den hohen Kosten und organisatorischen Hürden der internationalen Personalgewinnung zu entlasten.
Sozialminister Magnus Jung betont, dass die Anwerbung internationaler Pflegepersonen ein wichtiges Instrument sei, um dem akuten Personalmangel in der Pflege entgegenzuwirken und die wohnortnahe Versorgung langfristig zu sichern. Während Kliniken im Saarland bereits häufiger internationale Pflegekräfte gewinnen konnten, stehen ambulante Dienste und Pflegeeinrichtungen dabei bislang vor deutlich größeren Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Konzertierte Aktion Pflege Saar eine Förderrichtlinie entwickelt. Sie richtet sich an ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Langzeitpflege im Saarland, die Pflegepersonen oder Auszubildende aus EU-Drittstaaten über Anbieter fairer Anwerbung gewinnen.
Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem:
- Beachtung der WHO-Liste der Länder, aus denen keine Gesundheitsfachkräfte angeworben werden dürfen
- Sitz der antragstellenden Einrichtung im Saarland
- Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags oder eine verbindliche Ausbildungszusage
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Anwerbekosten, maximal 6.000 Euro pro angeworbener Pflegeperson. Die Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.
Die vollständige Förderrichtlinie sowie der Antrag sind abrufbar unter: saarland.de/kapsaar >

