Sonderleistungen für Beschäftigte mit Koordinierungsaufgaben
Redaktion • 12. Oktober 2022
Alle Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Langzeitpflege) sowie stationäre Hospize sind verpflichtet vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 7. April 2023 eine oder mehrere Koordinierungsperson zu benennen. Die Einrichtungen sollen bis spätestens 31. Oktober 2022 ihre Koordinierungspersonen der zuständigen Pflegekasse melden.
Hierfür haben die Pflegekassen ein Mustermeldeformulare sowie eine Zuständigkeitsliste erarbeitet.