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Heizkostenzuschuss und Verhandlungen mit den Kostenträgern soll den explodierenden Energiekosten für Pflegeeinrichtungen entgegenwirken

Redaktion • Okt. 12, 2022

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch eingebracht. Es soll eine Ausweitung der Wohngeldansprüche erfolgen und es soll einen Anspruch auf Neuverhandlung aufgrund „einer erheblichen Änderung der Energieaufwendungen“   für Pflegeeinrichtungen gegenüber den Kostenträgern geben.


Begrüßt wurde aus den Reihen der Pflegeverbände die Ausweitung des Wohngeldanspruches. Kritisiert wurde die Planung, dass die Erstattung von Mehrkosten im Rahmen von schwierigen Einzelverhandlungen erfolgen sollen und nicht etwa durch eine Fortführung des Pflege-Rettungsschirmes. Dies könne zu erhebliche Liquiditätsproblemen führen.

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