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Umsatzsteuer im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen

Der Paritätische Gesamtverband | Fachinfo • März 07, 2023

Mit Schreiben vom 27. Februar 2023 hat das Bundesfinanzministerium einen neuen Erlass zur Umsatzsteuer im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen gem. § 12 Abs. 3 UStG bekannt gegeben. § 12 Abs. 3 UStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 neu eingefügt und ermäßigt die Umsatzsteuer auf 0 Prozent für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzte werden, installiert werden.


Voraussetzung dafür ist, dass die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.


Der UStAE wird in 12.18 Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen angepasst und geändert.

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