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Zwischenbericht der Expert*innen-Kommission "Gas und Wärme"

Redaktion • Okt. 12, 2022

Die Bundesregierung hat die Expert*innen-Kommission am 23.09.2022 eingesetzt und diese gebeten, Vorschläge zur Bewältigung der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiepreiskrise und der damit verbundenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu erarbeiten. In den jetzt vorgelegten Empfehlungen sind auch Hinweise zu einem möglichen Hilfsfonds für soziale Dienstleister enthalten.


Zu einem möglichen Hilfsfonds für soziale Dienstleister heißt es darin:
 
„Die Gaspreisbremse führt in ihrer Mechanik dazu, dass die Energiekosten auch für die sozialen Dienstleister (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken, Sozialkaufhäuser etc.) 2023 weiter spürbar über den Werten liegen, die Vergütungs- und Kostenerstattungsregelungen der Refinanzierung zugrunde gelegt wurden. Diese kostensenkenden Sparanreize könnten kurzfristig nur durch Angebotseinschränkungen erreicht werden, die gesellschaftlich als nicht vertretbar einzuschätzen sind. Die soziale Infrastruktur ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und muss in der Krise abgesichert werden, um die Versorgung der vulnerablen Personengruppen sicherzustellen. Langwierige Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren um Refinanzierungsmöglichkeiten zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern müssen vermieden werden, um Liquiditätsengpässe, Insolvenzen und Leistungseinschränkungen wirksam zu verhindern. Der Fonds wird über die Kostenträger der Sozialversicherungen administriert.“

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