🌱Bündnis-Appell: Keine Aufweichung des Gebäudeenergiegesetzes!

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • 11. November 2025

Derzeit vehandelt die Bundesregierung über eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes, das auch als Heizungsgesetz bekannt ist. Gemeinsam mit der Gebäude-Allianz appelliert der Paritätische Gesamtverband in einem offenen Brief an die Bundesregierung, das Gesetz nicht aufzuweichen: Auch künftig sollen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden!


Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes und Abteilungsleiterin Sozialpolitik, Europa und Klima:

 "Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz wäre ein schwerer Rückschritt für Klima und gesellschaftlichen Zusammenhalt! Statt die Wärmewende auszubremsen, muss die Bundesregierung sie sozial vollenden: mit gezielter Unterstützung für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, verstärktem Mieterschutz und der Förderung sozialer Einrichtungen.”

 

Offener Verbändebrief zum Erhalt der 65-Prozent-Regelung im GEG


Die Novelle des sogenannten Heizungsgesetzes ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel gilt als das Herzstück der letzten Gesetzesänderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz verschiedener Technologien. Sie bildet seit fast zwei Jahren den verlässlichen Rahmen für die Planung einer ganzen Branche: Industrie, Handwerk, Energieversorger, Wohnungswirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher haben ihre Produktionsketten, Qualifizierungsprogramme und Investitionen auf dieses Ziel und den gesetzten Zeitplan ausgerichtet. Eine Aufweichung oder Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe würde wirtschaftliche und rechtliche Unsicherheit schaffen, Arbeitsplätze und Innovationen gefährden sowie laufende Transformationsprozesse bremsen. Die 65-Prozent-Vorgabe stärkt die Wettbewerbsfähigkeit einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen Wirtschaft.

Gleichzeitig bildet die 65-Prozent-Vorgabe gemeinsam mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die
tragenden Säulen des Klimaschutzes im Gebäudesektor. Nur wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der Wärmesektor konsequent auf erneuerbare Energien umgestellt wird, können Deutschland und Europa ihre Klimaziele erreichen.

Darüber hinaus trägt die Regel zu einer
sozial gerechten Wärmewende bei. Sie schafft Verlässlichkeit für Investitionen privater Haushalte, reduziert schrittweise fossile Importabhängigkeiten und schützt vor steigender Kostenbelastung. Durch klare Fristen und Leitplanken für zukunftsfähige Investitionen sowie eine gezielte, sozial gestaffelte Förderung lassen sich Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit miteinander verbinden.

Als breites Verbändebündnis aus Branchenvertretern, Klimaschutzverbänden, Sozial- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Gewerkschaften appellieren wir daher an Sie:


Halten Sie an der 65-Prozent-Regel fest. Die Vorgabe steht für Planungssicherheit, Klimaschutz und eine sozial gerechte Wärmewende. Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen. Vermeiden Sie durch die flankierende, sozial gestaffelte Förderung soziale Schieflagen. Diese Förderung ist ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Energiepolitik.


>> Offener Verbändebrief zum Erhalt der 65-Prozent-Regelung im GEG (PDF)

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