PFLEGEINFORM Nachrichten für Pflegeeinrichtungen
Rheinland-Pfalz | Saarland
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der GKV-Spitzenverband warnt vor erheblichen Finanzierungsproblemen der Pflegeversicherung und vor steigenden Zusatzbeiträgen, sollte keine strukturelle Reform erfolgen.
Zum 1. Januar 2026 tritt eine weiterentwickelte Vereinbarung gemäß § 132h SGB V für Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V in Kraft.
Der Bundesrat hat heute zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) einen Beschluss gefasst. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte und (etwas) weniger Bürokratie getan.
Der Der Paritätische Gesamtverband hat Eckpunkte für eine solidarische Krisenvorsorge im Sozial- und Gesundheitswesen vorgelegt. Ziel ist es, künftige Krisen besser zu bewältigen und dabei soziale Dienste, Pflegeeinrichtungen und zivilgesellschaftliche Akteure systematisch einzubeziehen.
Wie zukunftsfähig ist die Pflege in Deutschland, wenn sie weiterhin strikt nach Wohn- und Versorgungsformen organisiert wird? Der Pflegekongress 2025 des Paritätischen Gesamtverbandes stellte diese Grundfrage in den Mittelpunkt – und diskutierte unter dem Leitgedanken der „Entsäulung“ neue Wege zu mehr Gerechtigkeit.
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 17.10. und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31.10.2025 ist das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz rechtskräftig und soll weitgehend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Pflegemindestlohn soll nach Empfehlung der Pflegekommission erneut steigen. Vorgesehen sind zwei weitere Erhöhungsschritte zum 1. Juli 2026 und 1. Juli 2027 – gestaffelt nach Qualifikation.



